Infobrief 2003

Liebe Leserin, lieber Leser,

im Rahmen der Umstrukturierung des BDP mußten Sie eine Primär- bzw. Sekundärsektion wählen. Uns liegen leider die Adressen der neuen Mitglieder noch nicht vor, so haben wir die Adressen gem. Stand Anfang des Jahres benutzt. Sollten Sie die SABP nicht gewählt haben erhalten Sie hiermit Gratisinformationen.

Bei allen Mitgliedern, die unserer Sektion treu geblieben sind und, denen, die uns neu gewählt haben, möchten wir uns auf diesem Wege ganz herzlich bedanken!!!

Unsere Sektionsgeschäftsstelle ist jeden Mittwoch von 11.00 Uhr bis
16.00 Uhr und Freitag von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr erreichbar.
Telefon: 0228 987 31 23
Fax: 0228 987 31 70
Adresse:
Sektionsgeschäftsstelle der SABP
– Hanna Brodesser –
Oberer Lindweg 2
53129 Bonn

Wir begrüßen hiermit die neuen Sektionsmitglieder und laden alle Mitglieder herzlich zur ordentlichen Jahresmitgliederversammlung ein, die dieses Jahr früher als stattfindet. Sie findet am Samstag, den 04. 10. 2003 ab 18Uhr im Rahmen des BDP-Kongresses in Bonn (Gustav-Stresemann-Institut, Langer Grabenweg 28, 53175 Bonn) statt.
Tagesordnung der Mitgliederversammlung:

Regularien/ Protokoll
Diskussion zum schriftlich vorgelegten Vorstandsbericht inklusive Haushaltsbericht 2003 und Haushaltsentwurf für 2004
Stand der Strukturveränderung des BDP
Kooperationen
mit anderen Untergliederungen des BDP
Fortsetzung der Kooperation des BDP mit der Gewerkschaft ver.di
Umsetzung des PsychThG für Angestellte:
Gleichstellung der Psychologischen Psychotherapeuten mit den Fachärzten
Stellung und Vergütung der PPiA (Psychologische PsychotherapeutInnen in Ausbildung)

6. Mitgliederstand der SABP (Primär-, Sekundärsektion)
7. Entlastung des Vorstandes
8. Wahl des Vorstandes (Amtszeit 01.01.2004 – 31.12.2006)
9. Nachwahl von Delegierten (vorsorglich)
10.Nachwahl von Ersatzdelegierten (vorsorglich)
11. Verschiedenes

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Der Vorstand

Informationen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten:

ZU TOP 2-4:

Nach der Möglichkeit der Diskussion des im Folgenden vorgelegten Berichtes mit Kassenbericht wird wohl als wichtigster Tagesordnungspunkt die Darlegung und Diskussion zur Strukturveränderung des BDP angesehen werden. Hier können wir Ihre Fragen beantworten. Eine direkte Information und Diskussion ist wichtig, damit Sie sich als Mitglieder gut auf die Veränderungen einstellen können, die für Sie „richtige“ Primärsektion wählen und die Strukturveränderung zum Vorteil des Gesamtverbandes ausfällt.

Zu TOP 4.2:

Die SABP hat vom Präsidium des BDP die Federführung für den Kontakt mit der ver.di erhalten. Wir wollen Ihnen berichten, wie die Kooperation des BDP mit der Gewerkschaft ver.di weitergeht.

Zu TOP 9 und 10:

Sie sind vorsorglich auf der Tagesordnung. Nur wenn ein Delegierter oder Ersatzdelegierter zurücktreten sollte, kommt einer der Punkte für die evtl. Nachwahl in Frage. Laut Satzung müssen die Beschlussanträge mit der Einladung zur Mitgliederversammlung bekannt gegeben werden.

Tätigkeitsbericht Götzinger

Service- und Beratungsangebot für unsere Mitglieder, aber auch für die anderen Untergliederungen des Verbandes unterhält die Sektion eine Geschäftsstelle in Bonn, in den Räumen des Service-Zentrums des BDP. Frau Brodesser ist dort an zwei Tagen persönlich anwesend. Bitte beachten Sie auch unsere Homepage www.bdp-abp.de. Sie können uns anrufen oder schreiben. Frau Brodesser versucht zunächst Ihre Anfragen zu beantworten oder vermittelt Sie an eines der Vorstandsmitglieder weiter.
Themen:
– Antrag auf Nebentätigkeit

– Unterstützung bei Stellenbeschreibungen (kommt in der letzten Zeit vermehrt, ist eine Auswirkung von Qualitäts-Management-Maßnahmen)

Einem angestellten Kollegen wird untersagt, seinen Titel Psychologischer Psychotherapeut unter Briefe zu setzen und im Türschild zu verwenden.
Sind die PPiA (Psychologische Psychotherapeuten in Ausbildung) in ihrer Praktischen Tätigkeit sozialversicherungspflichtig?
Berufspolitische Projekt:
Unterstützung des DK-Ausschusses PPiA, die unglaublich hohen vertraglich und finanziellen schlechten Bedingungen zu verändern.
Initiativen zum Vorhaben der Novellierung des PsychThG und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychotherapeuten
Zu diesem Zweck fanden Vorstandssitzungen (3) und Telefonkonferenzen (5) statt. Als Sektionsvorsitzende bin ich Mitglied des Präsidiums, das sich in der Regel 4 mal pro Jahr trifft (2 ganztägige Sitzungen und 2 mehrstündige Sitzungen vor den Delegierten-Konferenzen des BDP).

Als Vorsitzende bin ich ebenfalls Mitglied der Delegierten-Konferenz, die sich 2 mal im Jahr 2 Tage lang trifft.

Inhaltlich arbeitete der Sektionsvorstand vor allem im klinisch-psychologisch / psychotherapeutischen Themen mit den Sektionen Klinische Psychologie, Freiberufliche Psychologen und VPP zusammen, sowie mit dem DK-Ausschuss PPiA.

Die Kooperation mit der Gewerkschaft ver.di wird von uns besonders gepflegt. Im Erweiterten Vorstand der Sektion ABP gibt es einige Doppelmitglieder, die regional in der Gewerkschaftsarbeit tätig sind und inhaltlich berufspolitisch in der Bundesfachkommission Psychologische PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen, die im April diesen Jahres gegründet wurde, mitarbeiten.

Laszlo Pota und ich waren als ver.di-Mitglieder Gäste in der Bundestarifkommission und haben dort die Forderung der tariflichen und vertraglichen Gleichstellung der Psychologischen PsychotherapeutInnen mit den Fachärzten eingebracht, sowie die bessere vertragliche und finanzielle Bedingungen der PPiA gekämpft.

Der Erweiterte Vorstand der SABP besteht aus den Delegierten und Ersatzdelegierten sowie den Sektionsbeauftragten der SABP in einzelnen Bundesländern. Zwei mal im Jahr gibt es Tagungen, in denen die berufspolitischen Belange gemeinsam geplant und reflektiert werden. Der Arbeitskeis Leitdende Psychologen (Sprecher: Dr. Peter Eisenack) wird am 18.10.2003 einen Workshop in Mainz durchführen. Thema „Reformierung des Tarifrechts bis 2005! – Konsequenzen für die Arbeitsplatzsicherung von Psychologinnen und Psychologen im neuen BAT –“. Diese wird am 18.10.2003 im Hotel Hammer in Mainz (Bahnhofplatz 6, 55116 Mainz; Tel.: +49 (0)6131 – 96 528 – 0, Fax: +49 (0)6131 – 96 528 – 88) stattfinden.

Der Vorstand lädt Sie hiermit – auch wenn Sie nicht leitender Psycholog sind – zu diesem Workshop herzlich ein.

Tätigkeitsbericht Halbensteiner

Sehr geehrte, liebe Kolleginnen und Kollegen,

anlässlich der diesjährigen Mitgliederversammlung nehme ich Gelegenheit, den üblichen Jahresrückblick in aller Kürze auf meine Aktivitäten der zurückliegenden 4 Amtszeiten, also 12 Jahre für die Sektion im BDP auszuweiten.

Mit dem Aufbau der Sektion Angestellte und Beamtete Psychologen, war zunächst ein hoher Informations- und Wissensbedarf der Mitglieder zu Tarifeingruppierungen, Rechtslage und Vertretung der berechtigten Interessen zu erfüllen. Vielfach sahen sich Mitglieder in ihren Ansprüchen und Rechten durch Ihre Arbeitgeber beeinträchtigt. Diese konnten mit unserer Hilfe gestärkt werden – individuell, über Schriftinformation in Veranstaltungen. Dazu gehörten zunehmend gewerkschaftliche Kooperationen, die schließlich in einem fruchtbaren Kooperationsvertrag des BDP mit der DAG mündeten und über häufige Rechtsberatung, gerichtliche Rechtsunterstützung in Anspruch genommen wurden.

Ein zweiter (Dauer-)Schwerpunkt entwickelte sich rasch mit der heißen Phase zur Gesetzgebung des PsychThG heraus, in der der Sektionsvorstand an ungezählten Aktivitäten, Konferenzen, Schriftstücken, Eingaben mitwirkte – mit fundierter Hintergrundkompetenz aus Tarifgerechtigkeit/Honorarmaßstäben, Therapievielfalt stationärer Einrichtungen und Ausbildungs-(Fortbildungs-)Standards.

Ein Wermutstropfen blieb mir bis heute: Die vorbildlichen Erfahrungskriterien fanden in Kreisen politisch aktiverer niedergelassener KollegInnen unzureichend politische Unterstützung.

Nach Verabschiedung des Gesetzes ergab sich in der Vorstandstätigkeit ein zeitlich und inhaltlich hoher Bedarf an Beratung zur Überführung vieler KollegInnen in die Approbation, gelegentlich auch in die Zulassung.

Mehr als zuvor bei Eingruppierungs- und Tarifstreitigkeiten waren wir in Rechtsunterstützungen gefordert, übernahmen wir Federführung oder Unterstützung von Musterklagen.

Nachdem unsere Korrekturvorschläge zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung politisch nicht berücksichtigt worden waren, ergab sich aus der Natur der Sache ein neues Aufgabenfeld, nämlich das der Überlebensinteressen der „gestraften“ AusbildungsteilnehmerInnen und damit verbunden der Sorge um die Zukunft unseres (neuen) Berufsstandes.

Über die eingehende Befassung mit dieser Materie und um klarer Definition willen entstand in unserem Vorstand der Begriff, der nunmehr allgemein und offiziell übernommen ist: „Psychologische PsychotherapeutInnen in Ausbildung“ (PPiA.).

Auf Initiative der Sektion konnte konsequent und sektionsübergreifend im BDP eine Interessenvertretung für und der PPiA. geschaffen werden – einmalig in Deutschland!

Die vierte und letzte Schwerpunkttätigkeit war im vergangenen Jahr und der ersten Hälfte diesen Jahres die nach und nach bundesweit vorbereiteten und durchgeführten Kammerwahlen, bei denen selbstverständlich die Interessen angestellter/beamteter PsychotherapeutInnen anzumelden waren (schon aus der Natur der Zwangsmitgliedschaften heraus).

Ohne mich hier darin vertiefen zu wollen: Sie wissen selbst, der BDP erwarb sich im Zuge der Wahlen kein Ruhmesblatt, weshalb es auch an der Zeit ist, dass eine unvorbelastete Nachfolgegeneration – und ich meine ausdrücklich jüngere KollegInnen – an vielen Stellen die Geschicke von Verbandsarbeit und Interessenvertretung übernehmen.

Ich wünsche Ihnen sehr geehrte KollegInnen allseits gutes Gelingen und meiner Nachfolgerin, meinem Nachfolger Fortune, Gestaltungskraft und viel Unterstützung.

Bundesfachkommission PP / KJP konstituiert
Am 9./10. April 2003 traf sich die Bundesfachkommission Psychologische Psychotherapeutinnen/-psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen/-psychotherapeuten (FK PP/KJP) der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zu ihrer konstituierenden Sitzung in Berlin
Thematische Schwerpunkte waren die Berufssituation der nach dem Psychotherapeutengesetz geregelten Berufe sowie Fragen der Qualifizierung. Hier besteht dringender Handlungsbedarf bei der Herstellung und Sicherung der Gleichwertigkeit psychotherapeutischer Arbeit im Verhältnis zum ärztlichen Dienst. Diese Gleichwertigkeit soll sich auch in der tariflichen Eingruppierung der psychotherapeutisch tätigen Berufe niederschlagen. Die Fachkommission hat ensprechende Positionen bekräftigt und wird sich für eine tarifvertragliche Umsetzung der ver.di einsetzen.
Zur Erarbeitung einer differenzierten Position zur Reform der Aus- und Weiterbildung hat die Fachkommission die Bildung einer Arbeitsgruppe beschlossen.
Weiter Tagungsthemen waren die aktuelle Gesundheitspolitik, die Kammerarbeit und die Tarifpolitik.
Zum Sprecher der Fachkommission wurde Wolfgang Nies aus Niedersachsen, zu seiner Stellvertreterin Veronika Mähler-Dienstuhl aus NRW gewählt.
Meinung und Politik des BDP werden Elisabeth Götzinger (Sektion ABP), Jürgen Kammeler-Kaerlein (VPP), Wolfgang Nippe, Hans-Werner Stecker (VPP) und Laszlo A. Pota SABP und VPP) einbringen.
Berlin, den 10. April 2003

Titelschutz Praktischer Psychologe

Der BDP hat das Titelschutzverfahren gegen einen Nicht-Psychologen in Hamburg gewonnen, der den Titel „Praktischer Psychologe“ führte. Wie die Kanzlei Redeker (Bonn) uns mitgeteilt hat, ist der Klage des BDP in vollem Umfange stattgegeben worden. Sobald das Urteil des Landgerichts Hamburg schriftlich vorliegt, erhalten Sie eine Kopie.

Damit ist in einem jüngsten Gerichtsurteil bestätigt worden, dass neben

dem „Diplom-Psychologe“ auch die Bezeichnung „Praktischer Psychologe“ nur von Diplom-Psychologen getragen werden darf

Aktives und passives Wahlrecht nach der neuen BDP-Umstrukturierung

Auch wenn es auf den ersten Blick logisch erscheint, dass das System „Primärmitgliedschaft einerseits und weitere Sektionsmitgliedschaften andererseits“ eine Einschränkung des passives Wahlrechts zur Folge hat, ist dies doch nach der BDP-Satzung nicht der Fall. Zwar war in dem ursprünglichen Antrag auf der DK II/2001 in der Tat das aktive und passive Wahlrecht auf die Primärsektion begrenzt. Laut DK-Protokoll wurde in der Diskussion dann jedoch der Antrag abgeändert und dieser Passus ersetzt durch eine andere Regelung, nämlich § 6 Abs. 4 Satz 3 der neuen Satzung, der dann auch so von der DK beschlossen wurde. Der Text des § 6 Abs.4 Satz 3 lautet:

“ Eine parallele Ausübung einer Leitungsfunktion oder Delegiertenfunktion in mehr als einer Untergliederung ist unzulässig.“

Da sich § 6 Abs. 4 Satz 3 – anders als andere Regelungen in der Satzung – nicht auf die Primärsektion bezieht, kann in jedwelcher Sektion eine Leitungsfunktion übernommen werden. Es steht also im Belieben des Mitglieds, in seiner Primärsektion oder in einer anderen Untergliederung, in der er Mitglied ist, eine Leitungs- oder Delegiertenfunktion wahrzunehmen.

Unter Leitungsfunktion ist eine Funktion zu verstehen, die für die gesamte Untergliederung von Bedeutung ist, in der also Entscheidungen getroffen oder mitgetragen werden, die die gesamte Untergliederung betreffen. Dies sind m.E. nur die Vorstandsämter.

§ 6 Abs.4 Satz 3 sieht ferner vor, dass auch die parallele Ausübung einer Delegiertenfunktion neben einer Leitungsfunktion in verschiedenen

Untergliederungen nicht möglich ist. Man kann also in zwei verschiedenen Untergliederungen nicht gleichzeitig Vorstandsmitglied und (Ersatz)delegierter sein. Wenn also Wahlen stattfinden, dann muss nicht geprüft werden, ob die Kandidaten „Primärmitglieder“ sind, wohl aber, ob die Kandidaten bereits in einer anderen Untergliederung eine Leitungsfunktion innehaben und ob sie ggf. für den Fall der Wahl von diesem bestehenden Amt zurücktreten.

Jan Frederichs

Rechtsanwalt

Artikel der SABP

An dieser Stelle möchten wir erneut auf die bereits erschiene Serie „Was ist wichtig im Beruf“ hinweisen, da zu diesen Themen immer wieder Fragen gestellt werden.

Folgende Berichte können im Report Psychologie Anfang 2003 nachgelesen werden:

Die Bewerbung
Der Arbeitsvertrag
Arbeiten nach Tarif
Spielregeln der Arbeitszeit
Fehlzeiten
Gekündigt – was nun?

Im Folgenden weiter relevante Themen für Angestellte und Beamte.

Internetnutzung nur zu dienstlichen Zwecken

Im Büro sind private Ausflüge ins Internet tabu / Fristlose Kündigung ist möglich

Ein Computer mit Internetanschluss ist eigentlich auch für die meisten privaten Haushalte erschwinglich, und dennoch surft so mancher auch am Arbeitsplatz ohne Auftrag vom Chef Stunde um Stunde durch das World Wide Web. Dabei wird häufig übersehen, dass sowohl der Internetzugang als auch das E-Mail-System Eigentum des Unternehmens sind.

Die unbefugte Nutzung dessen kann deshalb gravierende arbeitsrechtliche Folgen haben: von der Abmahnung über die ordentliche bis hin zur fristlosen Kündigung.

In den wenigsten Arbeitsverträgen findet sich zur Frage der Internet- und E-Mail-Nutzung eine ausdrückliche Regelung. Doch daraus folgt zunächst, dass der Mitarbeiter Internet und E-Mail-System nicht für private Zwecke nutzen dürfen. Nutzen sie dies doch, und duldet der Arbeitgeber dies über einen längeren Zeitraum, so kann darin eine „stillschweigende“ Erlaubnis des Arbeitgebers liegen. Jedenfalls darf nach Meinung des Arbeitsgerichts Wesel (Nordrhein-Westfalen) der Arbeitgeber den Angestellten in diesem Fall nur abmahnen, wenn dieser das Internet besonders intensiv nutzt (Aktenzeichen: 5 Ca 4021/00).

Aber auch, wenn der Arbeitgeber die Internetnutzung ausdrücklich verboten hat, so rechtfertigt nach Auffassung des Arbeitsgerichtes Frankfurt (Aktenzeichen 5Ca 4459/00) und des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hessen (Aktenzeichen 5 Sa 987/01) die verbotswidrige Nutzung nicht zwangsläufig die Kündigung. Vielmehr muß auch in diesen Fällen die vorherige Abmahnung erfolgen.

Mit gravierenden arbeitsrechtlichen Folgen muss der Arbeitnehmer hingegen rechnen, wenn er sich pornographisches Bildmaterial an seinem Arbeitsplatz herunterlädt und speichert. Den Arbeitsgerichten Hannover (Aktenzeichen: 3 Sa 726/01) und Düsseldorf (Aktenzeichen: 2 Ca 3437/01) zufolge rechtfertigt dies immer die fristlose Kündigung. Das Arbeitsgericht Frankfurt hält zumindest eine ordentliche Kündigung für gerechtfertigt (Aktenzeichen: 2 Ca 5340/01).

Ebenso sahen mehrere Arbeitsgerichte einen Kündigungsgrund, wenn der Mitarbeiter mit Hilfe des E-Mail-Kommunikationssystems den Arbeitgeber verunglimpft hat. So sahen sowohl das Arbeitsgericht Wiesbaden (Aktenzeichen: 3 Ca 33/01) als auch das LAG Schleswig-Holstein (Aktenzeichen 2 Sa 330/98) in diesen Fällen die fristlose Kündigung als angemessene Reaktion des Arbeitgebers.

Dagegen befand ein anderer Senat des LAG Schleswig-Holstein, die Kündigung eines Arbeitnehmers, der von zu Hause aus E-Mails mit Gewerkschaftswerbung an die Arbeitsplätze von Kollegen verschickt hatte, sei nicht gerechtfertigt. Das Gericht sah darin keine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten (Aktenzeichen: 6 Sa 562/99). Als großzügig erwies sich auch das Arbeitsgericht Hildesheim, als es die Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses aufhob. Das Gericht meinte, nur weil der Auszubildende auf dem Dienstcomputer ein PC – Spiel installiert habe, liege kein wichtiger Kündigungsgrund vor (Aktenzeichen: 3 Ca 261/01).

Der Arbeitgeber darf zur Kontrolle, ob das Internet oder E-Mail-System verbotswidrig genutzt wird, grundsätzlich die Verbindungsdaten aufzeichnen. Eine inhaltliche Kontrolle muss der Mitarbeiter dagegen nach Meinung von Rechtsexperten nicht hinnehmen. Denn dies würde mit dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kollidieren.

Podiumsdiskussion der PPiA

Am 10. Juni 2003 fand in Berlin zum Thema PPiA eine Podiumsdiskussion statt. Im Report Psychologie 7/8 2003 wurde darüber berichtet.

Ziel der Podiumsdiskussion war es, verschiedene Sichtweisen zur Lage der PPiA einzuholen und in der gemeinsamen Diskussion Überlegungen zu notwendigen und vor allem auch möglichen Veränderungen zu entwickeln. An der Podiumsdiskussion nahmen neben einer Vertreterin des DK-Ausschuss PPiA sowohl Vertreter verschiedener Landesgesundheitsministerien als auch Vertreter von Ausbildungsinstituten teil.

Insgesamt konnte der Eindruck gewonnen werden, dass alle Podiumsgäste die Probleme und Schwierigkeiten der PPiA in gewissem Maße sehen konnten. Die Ansatzpunkte zur Verbesserung der Bedingungen sahen die Podiumsdiskussionsteilnehmer/inn/en jedoch an unterschiedlichen Stellen.

Interessant war die Anmerkung von Fr. Rathmann-Kessel, dass PPiA’s sich nicht über ihre Ausbildungen beschweren und es deshalb auch keinen Handlungsbedarf aus Sicht der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz gibt. Es ist ermutigend, dass durchaus eine Bereitschaft besteht, Beschwerden nachzugehen und neben der Funktion der Zulassung von Ausbildungsinstituten auch verstärkt die Funktion der Kontrolle über der Ausbildungsinstitute zu erfüllen. PPiA’s, die Probleme in ihren Ausbildungsinstituten haben, können oder sollten sich also an die jeweiligen zuständigen Stellen der Landesregierung wenden. Es gibt sehr viele Probleme und vielleicht sind viele dieser Probleme bisher nicht an die richtigen Stellen gelangt.

Leider konnten in der kurzen Zeit, die zur Verfügung stand, nicht alle wichtigen Themen um die Ausbildung behandelt und detailliert diskutiert werden. Viele Probleme, wie z.B. die häufige Nicht-Bezahlung der praktischen Tätigkeit („Psychiatriejahr“) wurden nur kurz erwähnt. Es bleibt zu hoffen, das der begonnene Dialog zwischen Landesministerien und Berufsverband fortgesetzt wird, um gemeinsam an der Verbesserung der Ausbildungsbedingungen zu arbeiten.

Ina Sellin

DK-Ausschuss PPiA

Deren Situation ist geprägt einerseits von Unsicherheit darüber, ob sie nach ihrer Ausbildung überhaupt noch an der gesetzlichen Krankenversorgung teilnehmen können, andererseits von finanzieller Ausbeutung durch Praktikantengehälter während ihrer Ausbildungszeit. Hinzu kommen die hohen Ausbildungskosten, die – nach Erlangen des akademischen Grades in Psychologie – aufzubringen sind, um später als Approbierter Psychotherapeut arbeiten zu können. Während der „AiP“ bei Ärzten abgeschafft werden soll, hat das Psychotherapeutengesetz einen Zustand festgeschrieben, in dem die PPiA zu schlecht oder gar nicht bezahlten Lehrlingen verkommen. Ein deutlicher Rückgang der Ausbildungszahlen an den Ausbildungsinstituten zeichnet sich bereits ab – der psychotherapeutische Nachwuchs ist in Gefahr.

Klar ist, dass sehr unterschiedliche Sichtweisen auf diese Situation bestehen. Ausbildungsinstitute beurteilen sie anders als ausbildende Kliniken, die Gesundheitsministerien der Länder und des Bundes kommen auf Grund unterschiedlicher Erfahrungen ebenfalls zu nicht identischen Bewertungen. Das gleiche gilt für die Betroffenen.

Umso wichtiger scheint es uns, unter dem Titel „Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten – Ein unsicheres Terrain für PPiA“ die differenzierten Sichten und Erfahrungen zusammentragen und den Handlungsbedarf auf verschiedenen Ebenen zu ermitteln.

Dipl.-Psych. Armin Traute
Hauptgeschäftsführer