Politik ruft nach einfachen Lösungen

Informationsveranstaltung zum aktuellen Stand der Debatte um Novellierung des PsychThG

Aus aktuellem Anlass fand, organisiert von der Sektion Angestellte und Beamtete Psychologinnen und Psychologen und der Landesgruppe NRW, am 17. Oktober 2015 im Maternus-Haus in Köln eine Informationsveranstaltung zur geplanten Novellierung des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) für BDP-Mitglieder statt. Daran nahmen auch die BDP-Vizepräsidentin Annette Schlipphak und der Landesgruppen-Vorsitzende Christian Demmler teil. Auch wenn die Position des BDP und der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) in ihrer Gemeinsamen Erklärung in wesentlichen Punkten fixiert ist, erweist es sich als notwendig, die Mitglieder immer wieder auf den neuesten Stand zu bringen. Zum einen wegen der Gespräche, die BDP-Vertreter in Länder-Ministerien führen, die Stimmung dort ausloten, Argumente für die Position des BDP vortragen und dabei Handlungsbedarf feststellen; zum anderen, weil aus dem BMG Informationen zu dem noch unfertigen Referentenentwurf bekannt werden. Und so bildete die von Elisabeth Götzinger vorgetragene im Sommer erstellte Präsentation zu den möglichen Folgen der Novellierung auch nur die Grundlage für eine weiterführende Debatte.

Wertvolle Informationen gab es dabei vor allem von Annette Schlipphak und Laszlo Pota. Der SABP-Vorsitzende ging auf die Eingruppierung von Psychologen, PiA und Psychotherapeuten jetzt und nach mehreren Novellierungsoptionen ein. Zudem problematisierte er die möglichen Folgen einer Approbation ohne eine vorausgegangene praktische Tätigkeit, außerdem den Zwang für Studierende, sich sehr zeitig darauf festzulegen, auf welchem Gebiet sie später psychologisch arbeiten wollen. Aus den Gesprächen, die er dazu auf politischer Ebene in Hamburg geführt hat, berichtete er, welche Sorgen auf Landesebene vor allem bezüglich der Kosten der Novellierung bestehen. Habe man anfangs noch geglaubt, es gehe nur um eine Verschiebung von Mitteln für einen auf einen anderen Studiengang, begreife man inzwischen, dass die vom BMG und der Bundespsychotherapeutenkammer angedachte Novellierung sehr lange dauern, hohe Kosten verursachen und auch zur Auflösung von Instituten führen werde – sehr zum Leidwesen auch der DGPs. Der Kammer gehe es um eine Stabilisierung der Macht von Psychotherapeuten und um die Etablierung einer zweiten Berufsgruppe vergleichsweise der der Ärzte. Das könnte dazu führen, dass immer mehr Tätigkeiten unter Approbationsvorbehalt gestellt werden, was viele BDP-Mitglieder beunruhigt.

Dass dies nicht von allen Mitgliedern des Verbandes so kritisch gesehen wird, machte Christian Demmler deutlich, der der Gleichstellung mit den Ärzten durchaus einiges abgewinnen kann. Einig ist man sich darin, dass an jeder Universität Ausbildungsmöglichkeiten für alle wissenschaftlich begründeten Therapieverfahren bestehen müssten. Demmler verwies auf den Wunsch der Politik nach einfachen Lösungen. Der BDP – so der Wunsch von Gesprächspartnern – solle ein eigenes, gut verständliches Modell für die Psychotherapeutenausbildung vorlegen. Annette Schlipphak bestätigte das. Man könne das politische Umfeld nicht ignorieren, müsse aber zugleich die Komplexität des Themas im Auge behalten. „Wir brauchen eine gesetzliche Regelung zur Finanzierung der PiA und zusätzlich eine, die die Arbeitsfelder von Psychologen beschreibt“, sagte sie. Sonst würde schrittweise die Qualifikation aller Psychologen ohne Psychotherapie-Aus- bzw. Weiterbildung abgewertet. Im Verband weiß man gut, dass die letztere Forderung schon vor Verabschiedung des PsychThG auf der Tagesordnung stand und von der Politik damals abgelehnt wurde. Die weitere Diskussion bei der Infoveranstaltung kreiste um Fragen wie:

Wie kann die auch vom BDP gewollte PiA-Finanzierung geregelt werden? Sollte sich der BDP im Interesse einer Lösung bereit erklären, aus der bisherigen Ausbildung der PiA eine Weiterbildung zu machen und unter welchen Umständen? Ist eine Kooperation der Ausbildungsinstitute mit den Universitäten künftig denkbar oder liefe es nicht eher auf eine Konkurrenz hinaus? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um man die Approbation am Ende des Masterstudiengangs Klinische Psychologie/Psychotherapie akzeptieren zu können? Würde der Begriff „vorläufige Approbation“ evtl. helfen? Annette Schlipphak trat dafür ein, unbedingt zu verhindern, dass eine Approbation ohne Fachkunde die selbstständige therapeutische Arbeit in Kliniken erlaubt. Sie informierte außerdem über Gespräche mit Vertretern des Begleitausschusses sowie die Absicht der Kultusministerkonferenz, Anfang 2016 über den bis jetzt allerdings nicht vorliegenden Referentenentwurf entscheiden zu wollen. Änderungen, so betonte sie, ließen sich jedoch am besten vor diesem Termin erreichen, denn erfahrungsgemäß passierten solche Entwürfe den Bundestag zügig. Noch sei auch nicht klar, ob das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates überhaupt bedürfe. Mit anderen Worten: Die Zeit drängt.