Föderation einigt sich auf notwendige Punkte bei Novellierung des PsychThG

BDP und DGPs haben in einer gemeinsamen Erklärung betont, dass Psychologische Psychotherapie ein wissenschaftliches Studium der Psychologie erfordert. Konkret heiße das: ein grundständiges, fünfjähriges Studium der Psychologie (300 ECTS) mit dem Abschluss eines polyvalenten Bachelor of Science und eines Masters of Science mit Schwerpunkt in Klinischer Psychologie und Psychotherapie als Voraussetzung für die nachfolgende Weiterbildung. Mit der Reform des PsychThG sollte darüber hinaus geregelt werden, dass eine selbstständige psychotherapeutische Tätigkeit im Sinne des Sozialrechts nach einer ausreichend qualifizierenden, dreijährigen Weiterbildung mit Erreichung der Fachkunde erfolgt. „Daher müssen in ausreichendem Maße Weiterbildungsmöglichkeiten im Rahmen von Assistenzstellen sowohl für den stationären als auch für den ambulanten Bereich geschaffen werden, die dem vorliegenden akademischen Niveau entsprechend vergütet werden“, heißt es in dem Papier.

Mehr Informationen unter:
www.bdp-verband.de/bdp/politik/2016/160613_reform.pdf