Sektionsvorstand auf Tour für ein besseres PsychThG

In diesen Wochen und Monaten, in denen die von der Bundesregierung geplante und überfällige Novellierung des Psychotherapeutengesetzes, den BDP vor besondere Herausforderungen stellt, beteiligen sich Insbesondere Elisabeth Götzinger und Laszlo Pota zum einen an der Lobbyarbeit für die Position des BDP in Ministerien und auf anderen Ebenen, zum anderen an der Aufklärung von Kolleginnen und Kollegen, die angesichts der Komplexität des Themas dringend geboten ist. Am 11. Juli tat Elisabeth Götzinger dies beim Landestag der Psychologie in Stuttgart. Viele der rd. 100 Teilnehmer opferten einen Teil ihrer Mittagspause, um mehr über die sehr verschiedenen Vorstellungen, Konzepte und Partikularinteressen der Regierung, der Bundespsychotherapeutenkammer(BPtK), der DGPs und des BDP zu erfahren. Götzinger machte deutlich, dass der BDP die Novellierung bejaht; er habe sie seit Jahren gefordert wegen der skandalös schlechten Bezahlung der PiA und der Heterogenität der Zugangsvoraussetzungen. Sie beschrieb eindringlich die Gefahren eines Irrweges, wie er sich auf der Seite der Bundesregierung und der BPtK abzeichnet. BDP-Präsident Krämer hatte sie auf der Delegiertenkonferenz mit den Worten zusammengefasst: „Ihre Umsetzung gefährdet den Berufsstand der Psychologen. Sie führt zur Abkoppelung der Psychotherapie von der Psychologie.“ Götzinger ging zudem auf die absehbar sinkende Ausbildungsqualität ein und die Gefährdung der Gleichwertigkeit von Psychologischen Psychotherapeuten und KJP mit den Fachärzten. Sie ging anschließend auf das im Interesse der Einheit der Föderation und der besseren Chancen für eine sinnvolle Novellierung von BDP und DGPs Anfang Juni verabschiedete Gemeinsame Erklärung von DGPs und BDP ein; nachzulesen unter: www.bdp-verband.de/bdp/politik/2015/150619_foederation.pdf

Danach sollen ein wissenschaftliches Studium der Psychologie mit Bachelor-Abschluss und Masterabschluss (Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie) und eine sich anschließende Weiterbildung die Voraussetzung für die Arbeit als Psychotherapeut sein. Noch offen sei die Frage, wann eine Approbation erteilt werden soll. Angesprochen wurde in Stuttgart auch die Frage, wie viele Universitäten sich nach der Novellierung noch andere Schwerpunkte als den Klinischen leisten würden und wie unter diesen Umständen die Vielfalt der Vertiefungsmöglichkeiten erhalten bleiben soll.

Elisabeth Götzinger machte deutlich, dass es dazu noch großer Anstrengungen seitens des BDP auf verschiedenen politischen Ebenen, insbesondere auf Länderebene bedarf, dass aber auch jedes einzelne Mitglied im ureigenen Interesse das Gespräch mit Abgeordneten suchen und Überzeugungsarbeit für die Position des BDP leisten sollte. Argumentative Hilfe stellt die Sektion dazu gern bereit.

In Gesprächen nach der Veranstaltung zeigte sich, dass sich die wenigsten Teilnehmer bis zu diesem Zeitpunkt der Bedeutung der Reform, ihrer Komplexität und denkbaren Risiken sowie ihrer möglichen Konsequenzen für sich selbst sowie für künftige Psychologiestudentinnen und -studenten, Psychotherapeutinnen und -therapeuten bewusst waren.

Ende Juni hatte der Sektionsvorsitzende, Laszlo Pota, an der Seite von BDP-Präsident Michael Krämer ein Gespräch in der Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz. Rasch war in diesem Gespräch ein Konsens darüber hergestellt, dass sich die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten bis zur Approbation nicht auf ein Hochschulstudium verkürzen lässt, ohne Qualitätseinbußen in Kauf zu nehmen. Die möglichen „Kollateralschäden“ für die Psychologenausbildung waren ihnen so nicht bekannt, wurden aber nachvollzogen, vor allem weil nicht zu erwarten sei, dass größere finanzielle Mittel für den Ausbau des klinischen Teils der psychologischen Fachbereiche zur Verfügung gestellt würden.

Die Justitiarin der Behörde, Andrea Sieper, machte klar, dass nach Vorliegen des Referentenentwurfs primär Juristen mit der weiteren Bearbeitung befasst seien. Für sie sei eine Angleichung an die Medizinerausbildung (mit Staatsexamen und Approbation) leicht verständlich, um eine bessere Vergütung der Psychologen in Weiterbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten zu erreichen. Eine angemessene Vergütung könne aber auch durch eine „eingeschränkte Berufserlaubnis“ erreicht werden. „Das Gespräch machte deutlich“ so Laszlo Pota, „worauf der BDP in den kommenden Wochen noch stärker achten muss: Wir brauchen ein einfaches, für Nicht-Psychologen verständliches Modell, das wir den Ländervertretern (Kultus, Wissenschaft) vorlegen können. Darin sollten die Elemente hervorgehoben werden, die in anderen Entwürfen fehlen bzw. in eine falsche Richtung laufen.“ Die Sektion wird mit ihrem Engagement für ein besseres PsychThG jedenfalls fortfahren und hofft auf noch mehr Unterstützung aus den Reihen der Sektion und denen der bisher Sektionslosen.